Meine Leistungen
Energieberatung
Ihr Einstieg: Zwei Wege zur richtigen Entscheidung. Jedes energetische Projekt beginnt mit einer einfachen Frage:
- Wissen Sie bereits genau, welche Maßnahme Sie umsetzen möchten?
- Liegen bereits Angebote oder konkrete Vereinbarungen mit Fachunternehmen vor?
- Oder sind Sie sich noch unsicher, wie Sie am besten vorgehen sollten?
Je nach Ausgangssituation gibt es zwei klare Wege.
Geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Wenn Sie zunächst Klarheit gewinnen möchten, ist die staatlich geförderte Energieberatung (EBW) der richtige Einstieg. Sie ermöglicht eine fachlich fundierte Entscheidungspause, bevor größere Investitionen ausgelöst werden. Beim direkten Projektstart werden Maßnahmen häufig isoliert betrachtet, technische Wechselwirkungen übersehen oder Förderpotenziale nicht vollständig ausgeschöpft.
Im Rahmen der EBW:
- analysiere ich den energetischen Zustand Ihres Gebäudes,
- bewerte technische Zusammenhänge,
- prüfe Fördermöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit,
- entwickle eine strukturierte Maßnahmenstrategie.
Die Beratung wird mit 50 % staatlichem Zuschuss gefördert.
Sie gewinnen Planungssicherheit – auf Basis einer fundierten Analyse.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein mögliches Ergebnis der geförderten Energieberatung (EBW) ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP).
Er betrachtet Ihr Gebäude ganzheitlich, analysiert technische Zusammenhänge und ordnet sinnvolle Maßnahmen in einer nachvollziehbaren Struktur.
Gerade weil der iSFP die energetische Gesamtsituation Ihres Hauses erfasst, bildet er eine belastbare Grundlage für die weitere Abstimmung.
Auf dieser Basis können Maßnahmen gemeinsam priorisiert und sinnvoll ausgewählt werden.
Bei vielen Einzelmaßnahmen erhöht sich mit iSFP zudem die Förderquote von 15 % auf 20 %.
Der iSFP ist kein Muss – sondern ein strategisches Instrument für Eigentümer, die schrittweise und mit Förderlogik modernisieren möchten.
BEG EM – Förderantrag für konkrete Maßnahmen
Wenn eine Maßnahme bereits feststeht, begleite ich Sie strukturiert durch den Förderprozess im Rahmen der BEG EM.
Dabei übernehme ich:
- technische Prüfung der Maßnahme,
- fachliche Prüfung vorliegender Angebote,
- Erstellung der technischen Projektbestätigung vor Beginn (TPB / BzA),
- Antragstellung bei BAFA oder KfW,
- förderkonforme Begleitung während der Umsetzung,
- Erstellung des technischen Projektnachweises nach Abschluss (TPN / BnD).
Ziel ist eine rechtssichere, förderfähige Projektstruktur – von der Planung bis zur Auszahlung.
Begleitung während der Umsetzung
Auf Wunsch begleite ich Ihr Projekt auch während der Realisierung – fachlich und förderkonform.
Ich unterstütze Sie bei:
- der Einordnung von Angeboten und Nachträgen,
- technischen Rückfragen während der Umsetzung,
- der fachlichen Qualitätssicherung im Rahmen der Fördervorgaben,
- der Vorbereitung und Erstellung der erforderlichen Verwendungsnachweise.
So stellen wir sicher, dass Ihre Investition nicht nur technisch sinnvoll, sondern auch förderrechtlich korrekt umgesetzt wird.
Energieausweise
Ob Verkauf, Vermietung oder geplante Sanierung, ein Energieausweis ist verpflichtend. In vielen Fällen reicht ein Verbrauchsausweis aus, vorausgesetzt es liegen 36 Monate durchgehende Daten zu Heiz- und Warmwasserverbrauch vor.
Sind diese Daten nicht verfügbar, stand das Gebäude längere Zeit leer oder stammt es aus der Zeit vor dem 1. November 1977, wird ein Bedarfsausweis notwendig.
Schnell zum Energieausweis
Wenn Sie direkt loslegen möchten, laden Sie die Checkliste für den Energieausweis herunter und senden Sie mir die Angaben über das Kontaktformular. Sollten Fragen auftauchen, erreichen Sie mich telefonisch, und wir klären die Punkte sofort.
Ich übernehme die komplette Erstellung Ihres Energieausweises, von der Prüfung der Unterlagen bis zum finalen Dokument. Sie erhalten den passenden Ausweis ohne Aufwand und können sich auf Ihr eigentliches Vorhaben konzentrieren.
Life Cycle Assessment (LCA) – der nächste Schritt in der Energieberatung
Im Zuge der Pariser Klimavereinbarungen rückt die Nachhaltigkeit von Gebäuden stärker in den Fokus.
Um diese Ziele zu erreichen, wurden neue Bewertungsinstrumente entwickelt – darunter die Lebenszyklusanalyse (LCA) nach QNG-Regeln.
Die Bundesregierung hat die praktische Umsetzung dieser Themen bewusst in die Hände der Energieberater gelegt – eine spannende neue Aufgabe mit großem Nutzen für Bauherren.
Bei Neubauten bildet die LCA heute die Grundlage für nahezu alle staatlichen Förderprogramme.
Sie entscheidet darüber, ob ein Gebäude als „klimafreundlich“ eingestuft wird – und damit über die Zulassung zu attraktiven KfW-Krediten und Zuschüssen.
Alle aktuellen KfW Programme für klimafreundlichen Neubau (296, 297, 298, 300 ) basieren auf dieser Analyse.
Ich beziehe die LCA-Kriterien bereits heute in meine Beratung ein und unterstütze Bauherren dabei, ihre Projekte förderfähig und zukunftssicher zu planen.